Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Berlin, März 2023

Schürings kommunikation interkulturell, vertreten durch Dr. Ute Schürings, erbringt für ihre Kunden ein umfassendes Dienstleistungsangebot, das Workshops, Moderation und Beratung umfasst.

Alle Leistungen werden auf Basis

  1. individueller Kundenaufträge, einschließlich zugrundeliegender Pflichtenhefte und/oder verbindlicher Angebote
  2. ergänzender Vertragsbedingungen für einzelne Leistungen
  3. allgemeiner Leistungsbeschreibungen und Absprachen
  4. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

erbracht.

 

Beratungsleistungen, beauftragte Workshops und Moderationen

Für Kunden, die das von schürings kommunikation interkulturell angebotene Dienstleistungsangebot in Form von Beratungsleistungen, beauftragten Workshops und Moderation in Anspruch nehmen, gelten folgende Geschäftsbedingungen:

1 VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Für Verträge mit schürings kommunikation interkulturell gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2 KOOPERATION UND ZUSAMMENARBEIT

2.1 Eine für beide Seiten erfolgreiche Zusammenarbeit setzt eine enge Kooperation voraus. Der Kunde und schürings kommunikation interkulturell erklären daher ihre uneingeschränkte Bereitschaft zu gegenseitiger Rücksichtnahme, umfassender Information, vorsorglicher Warnung vor Risiken und Schutz gegen störende Einflüsse von dritter Seite.

2.2 Die Vertragsparteien benennen einander sachverständige Ansprechpartner, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3 LEISTUNGSUMFANG

3.1 Beratungsleistungen erbringt schürings kommunikation interkulturell nach den Wünschen und Angaben des Kunden oder im Rahmen von vorher definierten Leistungsbeschreibungen.

Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

4 TERMINE UND FRISTEN

4.1 Termine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

4.2 Die Terminfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die schürings kommunikation interkulturell trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleich ob bei schürings kommunikation interkulturell oder bei einem Erfüllungsgehilfen eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, etc. schürings kommunikation interkulturell wird dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

4.3 Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen mit nicht nur geringfügigem Umfang beauftragt, müssen Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, neu festgesetzt werden.

4.5 Kommt es zu einer Nichterfüllung des Vertrages auf Grund unterlassener Mitwirkung seitens des Kunden, ist die von schürings kommunikation interkulturell bereits geleistete Arbeit zu vergüten.

5 VERGÜTUNG

5.1 Preise für in Auftrag gegebene Leistungen sind bei Vertragsschluss verbindlich festzulegen. Die Vergütung von schürings kommunikation interkulturell erfolgt auf Basis von Pauschalen oder nach Zeitaufwand.

5.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.

5.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist schürings kommunikation interkulturell berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.

5.4 Durch Pauschalen werden nur die im Angebot in Textform aufgeführten Leistungen abgegolten. Sämtliche nicht aufgeführte Zusatzleistungen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Dazu gehören auch Zusatzaufwände für Lizenzrechte, Reise- und Übernachtungskosten.

5.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Basiszinses zzgl. der üblichen 8% rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles um 14 Tage auch ohne Mahnung an.

6 RÜCKTRITT VOM AUFTRAG/STORNIERUNG VON WORKSHOPS

Falls der Kunde aus eigenen Gründen von einem bestätigten Workshop zurücktritt, dann hat schürings kommunikation interkulturell Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Bei Rücktritt gilt folgende Preisstaffelung:

– Bis acht Wochen vor Beginn des Workshops: Bearbeitungs- und Ausfallgebühr i.H.v. 20% der Gesamtsumme

– Bis vier Wochen vor Beginn des Workshops: 35% der gebuchten Leistung

– Bis 14 Tage vor Beginn des Workshops: 50% der gebuchten Leistung

– Ab dem 13. Tag vor Beginn des Workshops: 90% der gebuchten Leistung

7 MITWIRKUNGSPFLICHT

7.1 Der Kunde instruiert schürings kommunikation interkulturell hinsichtlich der von schürings kommunikation interkulturell zu erbringenden Leistungen eingehend und umfassend und stellt notwendige Daten zeitgerecht, in digitaler Form und geprüft zur Verfügung.

7.2 Sind Leistungen von schürings kommunikation interkulturell zur Abnahme bereit, prüft der Kunde sie im Rahmen eines angemessenen Zeitraumes. Die Leistungen von schürings kommunikation interkulturell gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieses Zeitraumes, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter möglichst detaillierter Angabe von Mängeln verweigert. Veröffentlicht oder nutzt der Kunde Leistungen oder Teile davon, gelten die Leistungen ebenfalls als abgenommen.

8 NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHTE

8.1 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (Präsentationen, Dokumentationen, Studien, Analysen, Mock-Ups, Bilder, Modelle, Illustrationen usw.), die schürings kommunikation interkulturell erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag verabredete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von schürings kommunikation interkulturell. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.

8.2 Die Nutzungsrechte der oben genannten Arbeitsmittel sind nicht auf Dritte übertragbar.

8.3 Soweit nicht anders vereinbart, räumt schürings kommunikation interkulturell dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen von Beratungen, Moderationen und Workshops erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

9 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

9.1 schürings kommunikation interkulturell haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinn- oder Unternehmensziele.

9.2 schürings kommunikation interkulturell haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden. Diese Regelung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von schürings kommunikation interkulturell.

9.3 Der Kunde wird schürings kommunikation interkulturell bei Vertragsabschluss auf bestehende Schadensrisiken hinweisen. Ergeben sich aus diesen Hinweisen keine höheren Schadensrisiken, ist die Haftung in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 2.000,- Euro begrenzt.

10 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG

10.1 schürings kommunikation interkulturell wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

10.2 schürings kommunikation interkulturell erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

10.3 schürings kommunikation interkulturell weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Weitergehende Datensicherungsmaßnahmen durch schürings kommunikation interkulturell sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall nicht geschuldet.

10.4 Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

11 ABWERBUNGSVERBOT

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter von schürings kommunikation interkulturell abzuwerben oder ohne Zustimmung von schürings kommunikation interkulturell anzustellen. Dies gilt auch für eine Verpflichtung der an der Zusammenarbeit beteiligten freien Mitarbeiter und Subunternehmer. Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von schürings kommunikation interkulturell der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

 

12 MITTEILUNGEN

12.1 Beide Vertragspartner erkennen die Wirksamkeit von per E-Mail übermittelter Erklärungen an, sofern diese die gängigen Merkmale wie Absender, Zeitpunkt der Versendung aufweisen.

12.2 Vertragskündigung sowie grundlegende Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

13 ANWENDBARES RECHT UND ERFÜLLUNGSORT

13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

14 SALVATORISCHE KLAUSEL

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.